RewriteEngine on RewriteBase / RewriteRule ^([a-z]+\.html$ /index.php?$1 [R,L] Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs‐ und Lieferungsbedingungen

1. Angebot

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Eine schriftliche Bestätigung von Aufträgen erfolgt per Fax oder E‐Mail.
Von unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen und Preislisten abweichende Kundenwünsche, Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns Verbindlichkeit, auch wenn sie mit unserem Außendienst‐Mitarbeitern schon besprochen wurden.
Für alle von uns angenommenen Aufträge gelten diese Verkaufs‐ und Lieferbedingungen.
Vom Käufer genannte Bedingungen und Konditionen sind unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt und ihnen von uns nicht widersprochen wurden. Sie gelten als nicht vorhanden. Kreditwürdigkeit des Käufers wird bei Auftragsannahme durch uns vorausgesetzt. Entstehen nach der Annahme der Auftrages Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, wobei die Auskunft einer Auskunftei als ausreichender Nachweis gilt, so haben wir das Recht, sofortige Barzahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Vorlage der Auskunft kann vom Käufer nicht verlangt werden.


2. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster und Abbildung verkauft. Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Farb‐ und Maserabweichungen bei Holz‐ und Kunststoffoberflächen sind zulässig. Entsprechendes gilt bei Textilien (z. B. Möbel‐ und Dekorationsstoffen) hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.


3. Lieferung

Die Lieferzeit ist ohne Gewähr. Höhere Gewalt oder sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände, d. h. Betriebs‐ oder Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen usw., entbinden uns von jeder Vertragspflicht. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, von der Lieferungspflicht ganz oder teilweise zurückzutreten.
 

 

4. Versand und Gefahr

Die Gefahr des Liefergegenstandes geht auf den Besteller bei Absendung über, auch dann, wenn wir die Transportkosten übernommen haben oder der Versand mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird. Die Versandart wird mangels abweichender Vereinbarung durch uns bestimmt.


5. Verpackung

Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht wieder zurückgenommen.
 

 

6. Preise

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur zu den am Lieferungstag gültigen Listenpreisen.


7. Zahlungsbedingungen

Die Berechnung erfolgt in Euro. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsausstellung in bar ohne Abzug zu erfolgen. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, tritt automatisch 1 Werktag nach Fälligkeit Verzug ein.
Andere Konditionen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Bei Zahlungsverzug kommen alle etwa bewilligten Rabatte, Skonti, Umsatz‐, Fracht und sonstige Vergünstigungen in Fortfall. Außerdem werden bei Zahlungsverzug sowie bei Scheckprotesten oder sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit der Käufer zweifelhaft erscheinen lassen, unsere sämtlichen Forderungen unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele sofort fällig und einklagbar unter Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und Spesen für Kreditgewährung ab Rechnungsdatum. Werden Lieferungen in Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teilsendung ohne Rücksicht auf restliche Lieferungen fällig. Der Käufer verzichtet auf jedes Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis.


8. Eigentumsvorbehalt

 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Über Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Die Be‐ und Verarbeitung von uns gelieferter und in unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets in unserem Auftrage, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wenn die von uns gelieferte Ware bearbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden ist, so tritt der Käufer schon jetzt seinen Eigentums‐ bzw. Miteigentumsrecht stehende an dem neuen Gegenstand an uns ab. Für die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bzw. die neuen Gegenstände, an denen der Käufer seine Eigentums‐ oder Miteigentumsrechte abgetreten hat, gilt ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart, Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. die aus ihr hergestellten Gegenständen nicht zur Sicherung übereignen oder verpfänden.
Die Ware ist bis zur vollen Bezahlung getrennt zu lagern und als unser Eigentum kenntlich zu machen. Die Weitergabe oder Zugriff durch Dritte – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, den Dritten über unser Eigentum und die Nichtzahlung zu unterrichten und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer trägt im jeden Falle die volle Gefahr, auch für Feuer und Diebstahl. Die Ware ist daher auch gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Beeinträchtigt der Käufer unsere Rechte an der Vorbehaltsware, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustande ‐, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretungen seinem Besteller bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diesen Besteller erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.


9. Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadensersatz

statt der Leistung verlangen, es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
Als Schadensersatz statt der Leistung kann der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein
Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Im übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
Unter den im 1. Absatz genannten Voraussetzungen gerät der Käufer mit der Abnahme der gekauften Ware in Verzug. Dauert der Verzug länger als einen Monat an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Der Verkäufer kann sich zu Lagerung nach einer Spedition bedienen.


10. Mängelhaftung

 Mängelrüge ist binnen sieben Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu erheben. Sie muss vor der Verarbeitung der Ware schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Sie hat auf die Erfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Bei Geltendmachung von Mängeln sind wir berechtigt, die beanstandeten Waren in Augenschein zu nehmen und eventuelle Mängel durch Nachbesserung oder insgesamt oder bezüglich einzelner
Teile durch Ersatzlieferung zu beheben. Trotz der Beanstandung hat der Käufer die Ware zunächst anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen
entbindet uns von der Pflicht der Gewährleistung. Der Schadenersatzanspruch wird auf maximal 5 % des Gesamtpreises des jeweiligen Artikels begrenzt.


12. Rücktritt und Warenrücknahme

Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren endgültig eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf höhere Gewalt beruht und der Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellten Waren nicht zu für ihn zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.
Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Ein Rücktrittsrecht steht dem Verkäufer ferner dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass sein Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird und er den Käufer erfolglos aufgefordert hat, innerhalb abgemessener Frist Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden Leistungen den Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheit zu leisten.
Mit Ausnahme von Teilzahlungsgeschäften hat der Verkäufer im Falle seines berechtigten Rücktritts vom Vertrag und der Rücknahme gelieferter Waren Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach folgender Maßgabe:


1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport‐ und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.


2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der Gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
a) für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme
nach Lieferung
‐ innerhalb des 1. Halbjahres 35 % des Kaufpreises
‐ innerhalb des 2. Halbjahres 45 % des Kaufpreises
‐ innerhalb des 3. Halbjahres 60 % des Kaufpreises
‐ nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80 %, höchstens aber
100 % des Kaufpreises.
b) für Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
‐ Innerhalb des 1. Halbjahres 45 % des Kaufpreises
‐ Innerhalb des 2. Halbjahres 60 % des Kaufpreises
‐ Innerhalb des 3. Halbjahres 70 % des Kaufpreises
‐ Nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80%, höchstens aber 100% des Kaufpreises.

 

Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass der Verkäufer keine oder nur eine wesentliche geringer Einbuße entstanden ist.


13. Exportlieferungen

Bei Lieferungen außerhalb des deutschen Bundesgebietes trägt jegliches Risiko, das zufolge der im Staatsgebiet des Käufers bestehenden Patentgesetze etwa auftreten sollte, ausschließlich der Käufer. Der Verkäufer übernimmt also insoweit keinerlei Haftung.


14. Gewährleistung

Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung ab unserem Lieferdatum.


15. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bremen.


16. Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen

Die für Bremen zuständigen Gerichte werden als ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Rechte und Pflichten aus Scheckverbindlichkeiten vereinbart. Vereinbarungen, soweit sie von vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine solche Regelung gelten, die dem am
nächsten kommt, was die Parteien in diesem Falle vereinbart hätten.


17. Speicherung von Daten

Der Käufer ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Verkäufers auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen.

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